Jobs für Altenpfleger (m/w)
Aktuell finden Sie 4 Jobs für Altenpfleger (m/w) bei uns.
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Winnenden
15.01.2021
Altenwahlingen
09.01.2021
Oberhausen-Rheinhausen
04.12.2020
Hannover
19.11.2020
Im Rahmen der steigenden Lebenserwartung wird zukünftig die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stetig zunehmen. Die Altenpflege ist heute schon einer der größten Dienstleistungsbranchen in Deutschland und somit ein zukunftsorientierter Beruf. Altenpfleger finden Beschäftigung in zahlreichen stationären und ambulanten Unternehmen.
Stadionären und teilstationäre Einrichtungen:
Ambulante Einrichtungen
Darüber hinaus finden Krankenpfleger Beschäftigungen bei Beratungsstellen für ältere Menschen, bei medizinischen Diensten der Pflegekassen, bei der Heimaufsicht und im Lehrbereich.
Die Aufgabe der Altenpfleger ist die Pflege und Betreuung älterer, hilfsbedürftiger Menschen. Neben pflegerischen und medizinischen Aufgaben geben sie Hilfestellung bei der Alltagsbewältigung, motivieren zu sinnvollen Beschäftigungen und kümmern sich um persönliche und soziale Angelegenheiten. Tätigkeiten fallen in unterschiedlichen betreuenden und pflegenden Einrichtungen statt.
Stadionären und teilstationäre Einrichtungen:
Ambulante Einrichtungen:
Die Aufgaben in der Altenpflege sind vielfältig und verantwortungsvoll. Das Spektrum der Aufgaben bei körperlich oder geistig geschwächten Senioren umfasst die Bereiche von der Erledigung persönlicher und sozialer Angelegenheiten, der Freizeitgestaltung bis hin zur Sterbebegleitung. Die Betreuung eines jeden Senioren wird je nach Bedürfnis individuell gestaltet. Altenpfleger übernehmen eine hohe Verantwortung bei der Bewältigung des Alltags, der Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten sowohl im körperlichen als auch im geistigen Bereich, der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei der Körperhygiene, dem An- und Ausziehen, der Fortbewegung und der Einnahme von Mahlzeiten.
Auch die medizinische Versorgung ist ein Aufgabenbereich in der Altenpflege. Der Gesundheitszustand der Senioren wird überprüft, Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit werden ausgeübt, z.B. Blutdruck messen, Katheter legen, Spritzen geben und Verbände anlegen sowie die Vergabe von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung.
Trotz aller unterstützenden Maßnahmen und Hilfen wird nach Möglichkeit eine eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung der Senioren angestrebt.
Ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeit als Altenpfleger ist die Dokumentation von Berichten und Protokollen über den Allgemeinzustand des zu Betreuenden, der angewendeten Maßnahmen und der Medikamentenvergabe.
Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in der Altenpflege ist eine gute gesundheitliche Verfassung um den Anforderungen im pflegerischen Bereich gerecht zu werden, sowie das Interesse an organisatorischen und sozialen Aufgaben. Der Altenpfleger geht respektvoll, einfühlsam und verständnisvoll auf die Betreuenden und deren Angehörigen ein und bringt ein besonderes Verantwortungsbewusstsein und eine hohe Vertrauenswürdigkeit mit. Eine sensible Behutsamkeit und innere Stabilität ist in der Sterbebegleitung notwendig. Der Altenpfleger benötigt ein gutes Maß an Kommunikations- und sozialer Fähigkeit, Geduld und die Kompetenz zum selbstständigen arbeiten.
Teamarbeit, Kommunikations- und Kritikfähigkeit, Reflektion der Arbeit und des eigenen Verhaltens die Fähigkeit zu Absprachen und Aufgabenverteilung, arbeiten unter zeitlichen Vorgaben, sowie Schichtdienste zeichnen das Berufsbild des Altenpflegers aus.
Die Vergütung des Altenpflegers ist abhängig vom jeweiligen Arbeitgeber, dem Alter, der Länge der Berufserfahrung und Art und Anzahl der Weiterqualifikationen. Das durchschnittliche Gehalt liegt in den alten Bundesländern zwischen 1.500,-- € und 3.100,-- €. Etwas geringer fällt das Durchschnittsgehalt in den neuen Bundesländern aus, dieses liegt zwischen 1.200,- € und 2.600--€. Hinzu kommen Zulagen für Wochenend- und Nachtarbeit.
Die dargestellten Gehälter basieren auf nachfolgende Quellen: gehaltsvergleich.com, gehalt.de, gehalter.de
Voraussetzung für die Ausbildung zum Altenpfleger ist ein mittlerer Schulabschluss oder einen erweiterten Hauptschulabschluss mit einer 2 – jährigen Berufserfahrung. Die 3 – jährige Ausbildung findet in einer Altenpflegeschule statt, kombiniert in theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es zur Wohnbereichsleitung, zur Heimleitung, zur Pflegedienstleitung, zum Ausbilder für Pflege oder zum Studium der Pflegewissenschaften.
Unter den zahlreichen offenen Arbeitsstellen als Altenpfleger kann nach den eigenen Qualifikationen und Ansprüchen das entsprechende Stellenprofil gesucht werden. Die kompletten Bewerbungsunterlagen werden in einer ansprechenden Bewerbungsmappe an den Arbeitgeber geschickt. Wenn es erwünscht wird, kann die Bewerbung auch online versendet werden. Zur aussagekräftigen Bewerbung gehört ein Bewerbungsanschreiben, eventuell ein Deckblatt, ein Lebenslauf, die staatliche Anerkennung, Zeugnisse, Weiterbildungsnachweise und Qualifikationen.
Ein Foto auf dem Deckblatt oder Lebenslauf ist heute nicht mehr zwingend notwendig, gehört jedoch bei vielen Arbeitgebern noch zu den vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Der wichtigste Bestandteil einer Bewerbung ist das Anschreiben. Mit einer guten Struktur und Formulierung wird dies das Interesse des Arbeitgebers wecken, die gesamte Bewerbung zu lesen. Das Anschreiben sollte eine DIN A4 Seite umfassen und die Motivation und Eignung für die ausgeschriebene Stelle zum Ausdruck bringen. Fachliche Qualifikationen und persönliche Stärken können nach bisherigen Tätigkeiten erläutert werden.
Ein tabellarischer Lebenslauf wird in lückenloser Reihenfolge, beginnend mit der letzten Tätigkeit bis zum höchst erreichten Schulabschluss mit den entsprechenden Zeitdaten verfasst.
In der Bewerbung ist unbedingt darauf zu achten, dass Rechtschreib- und Flüchtigkeitsfehler vermieden werden.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf dieser Website teilweise auf geschlechtsspezifische Endungen (z.B.: „-Innen“ - z.B. Altenpfleger / Altenpflegerin) verzichtet. Es wird hiermit ausdrücklich erklärt, dass an allen Textstellen, an denen natürliche Personen bzw. Personengruppen erwähnt werden, immer Menschen beiderlei Geschlechtes gemeint sind.